Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen auf dem Gelände der EVENTGIESSEREI Leipzig. Mit dem Betreten der Location erkennen Sie die folgenden Regelungen verbindlich an. Sie dienen einem sicheren, respektvollen und störungsfreien Ablauf Ihrer Veranstaltung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Kooperation.

Zugang zur Location

  • Die EVENTGIESSEREI Leipzig ist kein öffentlich zugänglicher Veranstaltungsort. Der Zugang ist ausschließlich im Rahmen vorab gebuchter Events sowie für autorisierte Dienstleister, Lieferanten und Mitarbeiter gestattet.
  • Der Innenhof ist Teil des Privatgeländes. Das Abstellen von Fahrrädern oder Gegenständen durch Unbefugte ist untersagt. Insbesondere der Durchgang von der Gießerstraße muss jederzeit frei bleiben.
  • Bei Events erfolgt der Zutritt ausschließlich durch autorisierte Gäste. Einlasskontrollen sind üblich. Der Aufenthalt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zum Ausschluss vom Gelände führen.

Sicherheit, Technik und Verhalten

  • Die EVENTGIESSEREI verfügt über eine professionelle technische Ausstattung. Die Bedienung von Licht- und Tontechnik ist ausschließlich eigenem geschultem Personal vorbehalten.
  • Externe DJs und Technikdienstleister dürfen angeschlossene Technik nur nach vorheriger Abstimmung und Einweisung nutzen.
  • Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Fackeln, Grillgeräte) ist untersagt. Erlaubt sind ausschließlich Kerzengefäße mit ausreichendem Schutz (z. B. Schwimmkerzen in Schalen oder Glaszylinder).
  • Notausgänge, Fluchtwege sowie technische Einrichtungen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht verstellt oder abgedeckt werden.
  • Das Mitführen gefährlicher Gegenstände (Waffen, Pfefferspray, pyrotechnische Artikel etc.) ist strikt untersagt.

Außenflächen & Terrassen

  • Die beiden Terrassen im Innenhof – eine unmittelbar an der Location, eine auf der gegenüberliegenden Seite – gehören zum privaten Veranstaltungsgelände und stehen ausschließlich den Gästen der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung.
  • Zwischen den Terrassen verläuft die Einfahrt zum Hof. Diese darf nicht blockiert oder mit Fahrrädern bzw. anderen Gegenständen verstellt werden.
  • Die Nutzung der kleineren Terrasse erfolgt barrierefrei über eine Rampe.
  • Der Hof ist teilweise mit historischen Pflastersteinen und eingebetteten Gleisresten versehen – bitte achten Sie auf einen sicheren Tritt.
  • Die Terrassen dürfen auch außerhalb von Events nicht von Außenstehenden genutzt werden.
  • Eltern und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, Kinder jederzeit zu beaufsichtigen und für deren Sicherheit zu sorgen.

Rauchen

  • Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) ist ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
  • Bei bestimmten Veranstaltungsformaten – etwa mit besonders vielen Kindern – behalten wir uns vor, ein Rauchverbot auch im Außenbereich auszusprechen.

Lautstärke & Rücksichtnahme

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner und umliegende Gewerbetreibende. Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gelten die gesetzlichen Ruhezeiten.
  • Laute Musik, Lärm oder störendes Verhalten außerhalb der Eventfläche sind in diesem Zeitraum zu unterlassen.

Parken & Anreise

  • Das Parken im Innenhof der EVENTGIESSEREI ist nicht gestattet. Der Hof muss für Rettungsfahrzeuge und Lieferanten frei bleiben.
  • Bitte nutzen Sie öffentliche Parkplätze in den umliegenden Straßen. Das gegenüberliegende Parkhaus ist in privater Hand und steht unseren Gästen nicht zur Verfügung.
  • Von Event-Gästen mitgebrachte Fahrräder dürfen ausschließlich so abgestellt werden, dass keine Wege oder Rettungswege blockiert werden.

Speisen & Getränke

  • Die gastronomische Versorgung erfolgt ausschließlich durch EVENTFOOD24 by ALTUS.FOOD.
  • Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke – auch Wasser – ist nicht gestattet. Ausnahmen (z. B. aus medizinischen Gründen) sind vorab mit der Eventleitung abzusprechen.
  • Bei Missachtung behalten wir uns vor, mitgebrachte Waren ohne Ersatz einzuziehen.

Tiere

  • Assistenzhunde gemäß § 12e BGG sind selbstverständlich willkommen.
  • Andere Tiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung und angeleint zur Veranstaltung mitgebracht werden. Sie dürfen keine Gefahr oder Störung für andere Gäste darstellen. Bei Sonder-Events (insbesondere die Einschulungspartys) behalten wir uns aus Sicherheitsgründen das Recht vor, den Zugang von Tieren weiter einzuschränken oder ganz zu verwehren.

Videoüberwachung & Datenschutz

  • Teile des Außengeländes sowie die Eingangsbereiche der Location werden zu Sicherheitszwecken videoüberwacht.
  • Die Aufzeichnungen werden für maximal 48 Stunden gespeichert und ausschließlich intern ausgewertet.
  • Weiterführende Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Allgemeines Verhalten & Haftung

  • Bitte behandeln Sie das historische Gebäude, das Inventar und die Technik mit Respekt und Sorgfalt.
  • Schäden, die über normale Nutzung hinausgehen, sind vom Verursacher oder Veranstalter zu ersetzen.
  • Der Aufenthalt ist für Kinder nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Diese haftet für verursachte Schäden.
  • Das mutwillige Betreten gesperrter Bereiche, das Klettern auf Mobiliar oder störendes Verhalten ist untersagt.
  • Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen – bitte lassen Sie keine Wertsachen unbeaufsichtigt.
  • Veranstalter*innen wird empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Schäden und Reklamationen

  • Sollten Gäste während der Veranstaltung Schäden oder Verschmutzungen an mitgebrachten Gegenständen (z. B. Jacken, Taschen, Technik) feststellen, ist dies vor Verlassen der Location beim Personal zu melden. Spätere Reklamationen können leider nicht berücksichtigt werden.
  • Schäden am Eigentum der EVENTGIESSEREI (z. B. Mobiliar, Technik, Gebäude) sind unverzüglich zu melden. Diese werden dokumentiert und können dem Verursacher bzw. dem Veranstaltenden auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Foto-, Film- und Musikaufnahmen

  • Während Veranstaltungen kann es zu Foto- und Filmaufnahmen durch beauftragte Personen kommen. Wenn Sie nicht aufgenommen werden möchten, informieren Sie bitte das zuständige Personal vor Ort.
  • Künstlerische oder musikalische Darbietungen sind vorab mit der Location abzustimmen.
  • Die Verantwortung für GEMA, KSK und urheberrechtliche Angelegenheiten liegt vollständig bei den auftretenden Personen bzw. Veranstaltern. Die EVENTGIESSEREI wird von sämtlichen Forderungen freigestellt.

Werbung & Verkaufsaktivitäten

  • Werbliche Aktionen, Produktplatzierungen, Verkauf von Waren oder Umfragen sind auf dem Gelände nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt.

Jugendschutz

  • Es gelten die Bestimmungen des aktuellen Jugendschutzgesetzes. Entsprechende Hinweise finden sich im Innenbereich der Location.
  • Der Zutritt für Minderjährige kann je nach Veranstaltungsformat eingeschränkt sein. Veranstalter werden im Vorfeld darüber informiert.

Ansprechpartner vor Ort

  • Während Ihrer Veranstaltung steht Ihnen eine Ansprechperson aus unserem Team jederzeit zur Verfügung – für Fragen, Abstimmungen oder bei unvorhergesehenen Situationen.

Hausrecht

  • Das Hausrecht wird durch die EVENTGIESSEREI Leipzig sowie deren beauftragte Mitarbeitende ausgeübt.
  • Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der sofortige Verweis vom Gelände erfolgen – ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
  • Schwerwiegende oder wiederholte Verstöße können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine gelungene Veranstaltung in der EVENTGIESSEREI Leipzig.